Unterstützung vom Staat gibt es nicht nur beim Hauskauf, sondern auch im Anschluss können Immobilienbesitzer staatliche Förderungen erhalten. Dies erfolgt entweder in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Die Förderungsmöglichkeiten sind attraktiv. Besonders profitieren Eigentümer bei der energetischen Sanierung, aber auch beim altersgerechten Umbau und der Einbruchsicherung greift der Staat finanziell unter die Arme.
Förderung energetischer Sanierungen
Eine wirksame Außendämmung, neue Fenster oder eine effizientere Heizung: Wege, den Energieverbrauch im Eigenheim zu verbessern, gibt es viele. Bei solchen energetischen Sanierungen können Hausbesitzer sowohl einzelne Maßnahmen als auch Komplettsanierungen vom Staat fördern lassen.
Voraussetzung für eine Förderung der Sanierung ist, dass der Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt wird. Die Sanierung kann entweder von Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. In beiden Fällen muss jedoch zwingend ein Fachmann bestätigen, dass die getätigten Arbeiten die vorgesehenen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Staatlich unterstützte Einzelmaßnahmen bei Sanierungen
Führen Sie einzelne Maßnahmen an Ihrer Immobilie durch, erhalten Sie dafür keinen zinsgünstigen KfW-Kredit, sondern werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt bezuschusst.
Die Förderung für
- Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach bzw. Decken und Kellern,
- Austausch von Fenstern und Außentüren,
- neue Lüftungsanlagen,
- Sonnenschutzanlagen oder
- digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung (Smart Home)
beträgt 15 %. Förderfähig sind jeweils Aufwendungen in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Wohnung und Jahr. Somit ist für jede Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von maximal 9.000 Euro möglich. Dieser kann unter Umständen sogar höher ausfallen, sofern die Maßnahme innerhalb eines Sanierungsfahrplans erfolgt (+ 5 Prozentpunkte) oder Sie die energetische Fachplanung und Baubegleitung einem Experten überlassen (+ Erhöhung der förderfähigen Kosten um 50 %).
Höhere Zuschüsse gibt es bei Maßnahmen zur Verbesserung der Heizung. Neben einem Zuschuss für die Installation einer neuen Anlage können Sie zusätzlich einen Tauschbonus in Höhe von 5 % bis 10 % erhalten. Somit kann die Förderung beim Heizungsaustausch je nach gewählter Heiztechnik bis zu 40 % betragen, jedoch sind die förderfähigen Ausgaben hier ebenfalls auf maximal 60.000 Euro gedeckelt.
Übersicht der Fördermöglichkeiten für Heizungssysteme
Fördersatz | Maximaler Zuschuss | |
Biomasse-Heizung | 10 % | 6.000 Euro |
Solarthermie | 25 % | 15.000 Euro |
Luft-Wärmepumpe | 25 % | 15.000 Euro |
Wasser-/Abwasser-/Erd-Wärmepumpe | 30 % | 18.000 Euro |
Anschluss an Fernwärme | bis zu 25 % | 15.000 Euro |
Brennstoffzellen-Heizung | 25 % | 15.000 Euro |
Die Anforderungen sind in 2023 jedoch gestiegen: Beispielsweise gilt eine niedrigere Grenze beim Feinstaubausstoß von Biomasseanlagen. Diese ist zudem nur noch in Kombination mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe förderfähig. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten strengere Vorgaben zur Geräuschemission. Zudem dürfen hier ausschließlich natürliche Kältemittel eingesetzt werden.
Übrigens ist eine neue Heizung in vielen Fällen kein freiwilliges Unterfangen. Nach 30 Jahren Betriebszeit gilt eine gesetzliche Austauschpflicht bei Konstanttemperaturkesseln mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt, wobei es hier lediglich wenige Ausnahmen gibt. Ihr Schornsteinfeger überwacht die Frist und kann Ihnen hierzu nähere Informationen mitteilen.
Fördermöglichkeiten bei Komplettsanierungen
Die Förderung von Komplettsanierungen erfolgt in Form spezieller Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Immobilienbesitzer profitieren gleichzeitig von Zinsvergünstigungen sowie von Tilgungszuschüssen. Je nach Umfang der Sanierungsarbeiten kann die staatliche Förderung zwischen 5 % und 45 % betragen. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach dem Effizienzhausstandard, der nach den durchgeführten Sanierungen erreicht wird.
Dabei gilt das Effizienzhaus grundsätzlich als Maßstab für die Fördermöglichkeiten. Der Bund hat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Standards entwickelt, mit der sich die Energieeffizienz von Immobilien bewerten lässt. Je nutzbringender die Energieeffizienz, desto höher die staatliche Förderung. Der höchste erreichbare Standard ist das „Effizienzhaus 40“. Die Zahl spiegelt wider, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Vergleich zu einem Neubau ist. Ein „Effizienzhaus 40“ verbraucht beispielsweise nur 40 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009, sodass hier die staatliche Unterstützung am höchsten ausfällt.
Die maximale Kreditsumme bei Komplettsanierungen und die Höhe der Zuschüsse sind davon abhängig, welche Effizienzstufe die Immobilie nach der Sanierung erreicht. In der Erneuerbaren-Energien-Klasse können Sie bis zu 150.000 Euro Kredit erhalten. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu 15 %. Zudem bekommen Sie aufgrund der Tilgungszuschüsse förderfähige Kosten in Höhe von 5 % bis zu 25 % erstattet.
Übersicht der Fördermöglichkeiten für Komplettsanierungen (Stand 01.07.2023)
Kredithöhe (= förderfähige Kosten) | Effektivzins je nach Kreditlaufzeit | Tilgungszuschuss | |
Effizienzhaus 40 | 120.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 20 %, max. 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40, EE-Klasse | 150.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 25 %, max. 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 120.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 15 %, max. 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55, EE-Klasse | 150.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 20 %, max. 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 120.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 10 %, max. 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70, EE-Klasse | 150.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 15 %, max. 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus Denkmal | 120.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 5 %, max. 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus Denkmal, EE-Klasse | 150.000 Euro | 0,01 bis 1,3 % p. a. | 10 %, max. 15.000 Euro |
Unter Umständen kann sich die Förderung der Sanierung sogar noch weiter erhöhen, nämlich bei bisher weitgehend unsanierten Gebäuden mit Energieausweis der Effizienzklasse H (+ 10 Prozentpunkte) sowie der seriellen Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhaus 40 oder 55 (+ 15 Prozentpunkte). Bei Kombination ist die Zusatzförderung auf maximal 20 % gedeckelt. Außerdem honoriert der Bund die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Energetische Sanierung auch in Eigenregie gefördert
Neu und für handwerklich Begabte besonders interessant: Ab 2023 fördert der Staat auch in Eigenleistung durchgeführte energetische Sanierungen und übernimmt einen Teil der Materialkosten. Einige Maßnahmen sind auch für Nichtexperten ausgesprochen gut eigenständig durchführbar, zum Beispiel die Dämmung einer Kellerdecke.
Voraussetzung für die Förderung einer Sanierung in Eigenregie ist allerdings eine fachgerechte Durchführung. Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb muss dies schriftlich bescheinigen und darüber hinaus die korrekte Auflistung der Materialien bestätigen. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Rechnungen auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt werden müssen; eine Barzahlung ist nicht erlaubt.
Förderbare Kosten sind Materialkosten, die direkt mit Sanierungsmaßnahmen in Verbindung stehen. Davon leistet der Staat je nach Art der Maßnahme einen unterschiedlich ausfallenden Zuschuss. Für energetische Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle kann man beispielsweise 20 % Zuschuss auf die Dämmmaterialien erhalten.
Steuerersparnis statt Zuschuss
Statt einen Förderantrag bei der BAFA oder KfW zu stellen, können Sie energetische Sanierungen am Eigenheim von der Steuer absetzen und sich über die Steuerersparnis einen Teil der Kosten zurückholen. Grundsätzlich sind dabei die gleichen Einzelmaßnahmen begünstigt wie bei der BAFA-Direktförderung. Der Vorteil: Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht notwendig und Sie vermeiden lange Bearbeitungszeiten bis zur Zusage und Auszahlung der Zuschüsse. Nachteil hingegen ist, dass Sie die Ausgaben aus eigener Tasche vorfinanzieren müssen.
Damit Sie den Steuerabzug geltend machen können, muss Ihre Immobilie älter als 10 Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden. Dabei gilt ebenfalls: Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden, die bescheinigt, dass die energetischen Anforderungen erfüllt wurden. Dann können Sie über drei Jahre verteilt insgesamt 20 % der förderfähigen Sanierungskosten (maximal 200.000 Euro pro Wohneinheit) von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet jedoch höchstens 40.000 Euro. Übrigens ist ein Energieberater bei Eigenleistungen nicht vorgeschrieben, die Kosten für die energetische Fachbegleitung und -planung sind jedoch mit 50 % anrechenbar.
Der Steuerabzug erfolgt in der persönlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Je nach Art der Förderung und persönlichem Steuersatz kann dieser Abzug sogar vorteilhafter sein als ein Zuschuss. Für Personen mit niedrigem Steuersatz ist es günstiger auf die Direktförderung zurückzugreifen.
Weitere Fördermöglichkeiten für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz
Wer Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz verbessern möchte, kann ebenfalls mit staatlicher Unterstützung rechnen. Begünstigt sind zum Beispiel das Verbreitern von Wegen und Kfz-Stellplätzen, der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich und im Badezimmer oder der Einbau von Treppenliften. Zu den geförderten Maßnahmen, das eigene Zuhause sicherer zu machen, zählen beispielsweise der Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentoren, der Einbau einbruchshemmender Rollläden, Türschlösser, Fenstergriffe und -sicherungen sowie Meldeanlagen und Sicherheitstechnik.
Hierfür stellt der Bund über die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung altersgerechter Umbauten unabhängig vom Alter des Antragstellers erfolgen kann. Zukunftsbewusste junge Menschen und ältere Personen profitieren damit gleichermaßen.
Fazit: Attraktive Fördermöglichkeiten für Sanierungen
Im Jahr 2023 unterstützt der Bund Immobilienbesitzer weiterhin dabei, ihr Eigenheim in Schuss zu halten. Begünstigt sind sowohl Komplettsanierungen als auch einzelne Maßnahmen, die über Zuschüsse und zinsgünstige Kredite gefördert werden. Alternativ ist ein Abzug von Kosten im Rahmen der persönlichen Steuererklärung möglich. Im Fokus stehen energetische Sanierungen, bei denen sich bis zu 45 % der Kosten einsparen lassen. Besonders der Austausch von Heizungssystemen lohnt sich. Aber auch andere Verbesserungen zum altersgerechten Umbau und dem Einbruchschutz können Immobilienbesitzer mit staatlicher Unterstützung vornehmen.
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