Physischer Goldhandel wird weiter reguliert
Die Identifizierungspflicht für Goldkäufe könnte Anleger ab 2020 bereits bei Beträgen ab 2.000 Euro treffen. Schon beim Kauf von 50 Gramm Gold müssten sich Barzahler beim derzeitigen Goldpreis ausweisen. Das Gesetzesvorhaben hinterlässt einen faden Beigeschmack, denn der freie Handel von Vermögenswerten würde damit noch weiter eingeschränkt.