Physischer Goldhandel wird weiter reguliert

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Die Identifizierungspflicht für Goldkäufe könnte Anleger ab 2020 bereits bei Beträgen ab 2.000 Euro treffen. Schon beim Kauf von 50 Gramm Gold müssten sich Barzahler beim derzeitigen Goldpreis ausweisen. Das Gesetzesvorhaben hinterlässt einen faden Beigeschmack, denn der freie Handel von Vermögenswerten würde damit noch weiter eingeschränkt.

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Die Bundesregierung will anonyme Käufe von Edelmetallen weiter einschränken. Gemäß eines Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums soll die neue Obergrenze für Tafelgeschäfte ab 2020 bei 2.000 Euro liegen. Damit würden alle physischen Käufe und Verkäufe von Edelmetallen statt wie bisher ab 10.000 Euro Gegenwert schon ab 2.000 Euro der Legitimationspflicht unterliegen. Persönliche Daten des Käufers müssten schon bei kleinen Geschäften dokumentiert und die Ausweiskopien 5 Jahre aufbewahrt werden. Und auch die gesetzlichen Sorgfaltspflichten, die zum Beispiel der Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten dienen, besondere Aufmerksamkeit bei bestimmten Personengruppen verlangen und Verdachtsmeldungen an die Behörden nach sich ziehen können, gälten bereits ab diesem Betrag. Die neue Grenze würde auch einen erheblichen Mehraufwand für Münz- und Edelmetallhändler bedeuten. Die befürchten schon die Verschiebung aufs Online-Goldgeschäft und ein Aussterben der Tafelgeschäfte. Auch Immobilienmakler und Kunstauktionshäuser sind von dem Vorhaben betroffen. Am Mittwoch soll der Gesetzesentwurf zum Geldwäschegesetz vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Mit der Änderung sollen eigentlich Geldwäsche und Terrorfinanzierung bekämpft werden. Dieses Bestreben ist grundsätzlich löblich, doch es könnte die Falschen treffen. Schließlich steht Kriminellen mit unzähligen Kryptowährungen ein viel weniger reguliertes Spielfeld offen als der unbequeme Edelmetallsektor. Kritiker fürchten vielmehr einen versteckten Angriff auf die Freiheit der Bürger. Denn schon seit Jahren werden die Grenzen für Bargeldzahlungen immer enger gezogen. Bereits im Jahr 2017 wurde in Deutschland die Grenze von ursprünglich 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Mit der aktuellen Änderung ziehen die Deutschen auf europäischer Ebene aber nur nach. In vielen EU-Ländern wurden bereits viel strengere Regelungen eingeführt. In Frankreich gilt beispielsweise eine generelle Bargeldgrenze von 1.000 Euro, in Spanien von 2.500 Euro und in Italien von 2.999,99 Euro. In der Schweiz sind hingegen noch anonyme Tafelgeschäfte im Wert von bis zu 25.000 Franken erlaubt. Eine Übersicht über die Höchstgrenzen in Europa finden Sie auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass eine schleichende Abschaffung des Bargelds erfolgt. In einem Geldsystem ohne Bargeld hätten die Zentralbanken die volle Kontrolle über die Geldströme und könnten geld- und zinspolitische Entscheidungen leichter durchsetzen. Negativzinsen auf Bargeld sind praktisch unmöglich, bei Kontoguthaben hingegen nur einen Klick entfernt. Die neuen Identifizierungspflichten führen letztendlich auch zu einer besseren Nachvollziehbarkeit über den Goldbesitz in Deutschland, mit der auch die Besteuerung von Goldbesitz viel leichter umsetzbar wäre. Genauso wie ein Goldverbot, mit dem die Regierung gesetzlich anordnen könnte, privaten Goldbesitz an staatlichen Annahmestellen abzugeben und in Heimatwährung umzutauschen. Historisch Bewanderten dürfte das bekannt vorkommen. Ein Verbot von Gold war besonders zu Kriegs- und Inflationszeiten schon immer ein probates Mittel, die Staatskasse auf Kosten der Bevölkerung aufzubessern und Kapitalflucht zu verhindern. So wurde zum Beispiel im Jahre 1923 in der Weimarer Republik der Erlass einer Zwangsanleihe, die die Hortung von Vermögen verhindern sollte, durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatvermögen ergänzt. Im dritten Reich ordnete Göring im Jahr 1936 eine Abgabepflicht für Gold an.

Es ist ein unschöner Gedanke, der sich im geschichtlichen Vergleich aufdrängt. Doch in einem Finanzsystem, das lediglich durch immer weiter sinkende Zinsen, steigende Staatsschulden und das Drucken von Zentralbankgeld aufrechterhalten werden kann, lässt sich die unbequeme Wahrheit kaum mehr leugnen. Der Gebrauch physischer Zahlungsmittel wird immer eingeschränkt und könnte bald ausgedient haben. Diese Entwicklung geht zu Lasten des privaten Sektors, Profiteure sind die Zentralbanken. Aufgeklärte Verbraucher dürfen auf der Hut sein und sollten die weiteren Entwicklungen kritisch verfolgen.

Kai Heinrich

Kai Heinrich

Kai Heinrich ist seit 2012 im Vorstand der Plutos Vermögensverwaltung AG und verantwortet schwerpunktmäßig die Bereiche Unternehmenssteuerung, Bestandskundenbetreuung, Fondsmanagement und Organisation. Zusätzlich ist er Fondsmanager des Kana NEB Funds und agiert neben Thomas Käsdorf als Co-Fondsmanager des offensiven Mischfonds Plutos Multi Chance.

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