PFOF-Verbot ab dem 1. Juli 2026: Was sich für Anleger wirklich ändert
Mit dem 01. Juli 2026 ist das sogenannte Payment-for-Order-Flow (PFOF) in Deutschland vollständig Geschichte. Für viele Sparer klingt das zunächst nach den standardgemäßen Regulierungs-Kleingedruckten, dabei betrifft das PFOF-Verbot fast jeden, der über einen Neobroker Wertpapiere kauft oder verkauft. Wir erklären, was hinter dem Verbot steckt, warum es kommt und was das für Ihr Depot bedeutet.
Was ist PFOF eigentlich?
Um das PFOF-Verbot besser zu verstehen, lohnt sich zunächst ein Blick auf das Modell dahinter. Wenn Anleger über einen Neobroker eine Aktie oder einen ETF handeln, leitet der Broker die Order häufig nicht direkt an eine klassische Börse, sondern an einen bestimmten Market Maker weiter. Dieser Handelspartner zahlt dann dem Broker im Gegenzug eine Rückvergütung, daher stammt auch der Name Payment for Order Flow. Genau diese Modelle haben den niedrigen Order Flow und kostenlose ETF-Sparpläne bei vielen klassischen Neobrokern wie Trade Republic, Scalable Capital oder Smartbroker+ überhaupt erst möglich gemacht.
Warum die EU PFOF überhaupt verbietet
Der Grund für das PFOF-Verbot liegt in einem einfachen Interessenkonflikt. Ein Broker könnte so theoretisch in Versuchung geraten, Kundenorders nicht zum besten, sondern zum lukrativsten Handelsplatz zu schicken. Die EU hat das Payment-for-Order-Flow-Modell deshalb im Rahmen der MiFIR-Reform bereits grundsätzlich untersagt, rechtlich verankert ist es in Artikel 39a der Verordnung (EU) 2024/791 und unionsweit ist die Regelung bereits seit dem 28. März 2024 gültig. Mit dem PFOF-Verbot soll so die sogenannte „Best Execution“, also die bestmögliche Orderausführung im Sinne des Kunden, gestärkt und der Wertpapierhandel insgesamt transparenter gestaltet werden.
Deutschland hatte dabei eine Sonderrolle eingenommen. Als einziger EU-Mitgliedstaat nutzte die Bundesrepublik eine Übergangsregelung, die es den Brokern erlaubte, ihr bestehendes PFOF-Modell noch befristet bis zum 30. Juni 2026 fortzuführen. Mit Ablauf dieser Frist gilt das PFOF-Verbot nun aber auch hierzulande ohne jede Ausnahme.
Wird Ihr Depot jetzt teurer?
Die entscheidende Frage, die sich also für die meisten Anleger daraus ergibt, lautet: Treibt das PFOF-Verbot die Kosten meines Depots nach oben? Die schnelle Antwort lautet zum Glück: nicht dramatisch. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass sich die großen deutschen Neobroker seit Jahren auf das Ende von PFOF vorbereitet haben. So bleibt auch ein abrupter Preisschock nach aktuellem Stand aus. Außerdem bleiben die kostenlosen ETF-Sparpläne bei den meisten Anbietern erhalten und größere Anpassungen der Gebührenmodelle wurden bislang nicht flächendeckend angekündigt.
Wichtig ist dabei zudem ein Detail, das im Zusammenhang mit dem PFOF-Verbot oft übersehen wird. Verboten wird lediglich die Rückvergütung zwischen Market Maker und Broker, nicht aber der Spread, also die Differenzierung zwischen An- und Verkaufskursen. Über diesen Spread können Handelsplätze auch weiterhin verdienen.
Wie die Neobroker auf das PFOF-Verbot reagieren
Spannend ist vor allem zu beobachten, wie unterschiedlich die Anbieter mit dem Wegfall der PFOF-Einnahmen umgehen. Scalable Capital beispielsweise hat den Umbau bereits am frühesten vollzogen. Bereits seit Dezember 2024 betreibt das Unternehmen gemeinsam mit der Börse Hannover die eigene Handelsplattform EIX (European Investor Exchange) und verdient dort über den Spread statt über PFOF.
Auch Trade Republic, der größte deutsche Neobroker, ist einen ähnlichen Weg gegangen und hält seit Anfang 2026 eine eigene MTF-Lizenz (Multilaterales Handelssystem) für einen eigenen Handelsplatz. Nach eigenen Angaben machte PFOF beim Berliner Fintech ohnehin schon vor dem Verbot weniger als 30 Prozent der Erträge aus; zusätzliche Einnahmen erzielt das Unternehmen etwa über die Verzinsung von Kundeneinlagen.
Smartbroker+ wiederum betont, das eigene Geschäftsmodell habe nie in erster Linie auf PFOF beruht, und will ebenfalls die Konditionen für Kundinnen und Kunden unverändert lassen. Uneinheitlicher ist die Lage bei kleineren Anbietern wie justTRADE, die sich bis zum Stichtag des PFOF-Verbots öffentlich kaum geäußert haben.
Bemerkenswert ist auch, dass etablierte Direktbanken den Moment des PFOF-Verbots nutzten, um ihre Preise zu senken und damit näher an die Neobroker heranzurücken. Ein Beispiel ist der S Broker der Sparkassen-Finanzgruppe, der sein Preismodell kurz vor dem Stichtag umfassend überarbeitet hat.
Was das PFOF-Verbot für dein Anlageverhalten bedeutet
Für die allermeisten Anlegerinnen und Anleger ist das PFOF-Verbot also kein Grund zur Hektik. Wertpapiere gelten weiterhin als Sondervermögen und bleiben auch im Insolvenzfall des Brokers Ihr Eigentum. Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro abgesichert.
Dennoch lohnt sich nach Inkrafttreten des PFOF-Verbots ein zweiter Blick auf die eigene Kostenstruktur. Wichtig ist nicht allein die sichtbare Ordergebühr, sondern die Gesamtkosten aus Gebühr und Spread. Wer beim eigenen Broker künftig eine deutliche Verteuerung feststellt, kann jederzeit über einen Depotwechsel nachdenken.
Aufschlussreich ist zudem ein Blick auf mögliche neue Interessenkonflikte: Wenn Broker wie Trade Republic künftig ihre eigenen Handelsplätze betreiben, entsteht theoretisch ein neuer Anreiz, Orders dorthin zu lenken, was auch ein Punkt ist, den Kritiker des PFOF-Verbots anmerken, da sich der ursprüngliche Interessenkonflikt dadurch eher verlagern als vollständig auflösen könnte.
Fazit: Reine Kostenfrage oder Vertrauensfrage?
Das PFOF-Verbot wird in der öffentlichen Debatte oft auf die Frage verkürzt, ob Wertpapierhandel jetzt teurer wird. Tatsächlich reicht seine Bedeutung deutlich weiter: Der Wegfall der umstrittenen Vergütungspraxis beschleunigt einen Wandel der gesamten Neobroker-Branche, die sich zunehmend neue, diversifizierte Erlösquellen erschließen muss, von eigenen Handelsplätzen über Vermögensverwaltungsangebote bis hin zu Zinserträgen auf Kundenguthaben
Quellen:
https://www.bankingclub.de/ab-dem-1-juli-gilt-das-pfof-verbot-wie-broker-ihr-geschaeftsmodell-neu-erfinden-muessen/ (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://broker-test.de/trading-news/pfof-verbot-ab-1-juli-was-sich-fuer-neobroker-kunden-aendert/ (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://www.anwalt.de/rechtstipps/payment-for-order-flow-verbot-ab-1-juli-2026-folgen-fuer-anleger-und-neobroker-274351.html (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://www.finanztip.de/daily/neues-gesetz-ab-1-juli-wird-dein-depotanbieter-jetzt-teurer/ (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://finanzwissen.de/news/pfof-verbot-ab-1-juli-2026-was-sich-fuer-anleger-aendert-und-welche-neobroker-noch-keine-ansage-gemacht-haben/ (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://www.dasinvestment.com/payment-for-orderflow-verbot-neobroker-strategien-kosten/ (letzter Zugriff am 02.07.2026)
https://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/neues-verbot-fuer-neobroker-was-anleger-ab-dem-1-juli-erwartet (letzter Zugriff am 02.07.2026)
Wichtige Hinweise:
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen inklusive Einschätzungen (im Folgenden auch „Informationen“ genannt) wurden von der Plutos Vermögensverwaltung AG nur zu Informationszwecken erstellt. Sie stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen stellen weder ein Angebot für den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder eine persönliche Empfehlung als Teil einer Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- und Anlageempfehlung („Finanzanalyse“) dar. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und stammen aus oder beruhen (teilweise) auf von uns als vertrauenswürdig erachteten, aber von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Die Plutos Vermögensverwaltung AG übernimmt trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen keine Gewähr. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben die aktuellen Einschätzungen der Plutos Vermögensverwaltung AG zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern können. Diese können daher durch aktuelle Entwicklungen überholt sein oder sich ansonsten geändert haben, ohne dass die bereitgestellten Informationen, Einschätzungen, Meinungsäußerungen oder Darstellungen geändert wurden beziehungsweise werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Diese Informationen inklusive Einschätzungen dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiterverteilt oder veröffentlicht werden, sofern nicht hierfür ausdrücklich durch die Plutos Vermögensverwaltung AG vorgesehen. Jede Haftung für direkte beziehungsweise indirekte Schäden oder Folgeschäden aus Handlungen, die aufgrund von Informationen vorgenommen werden, die in dieser oder einer anderen Dokumentation und/oder Publikation der Plutos Vermögensverwaltung AG enthalten sind, wird abgelehnt.
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Diversifikation reduziert das Gesamtrisiko.