Rechtliche Hinweise

Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen inklusive Einschätzungen (im Folgenden auch „Informationen“ genannt) wurden von der Plutos Vermögensverwaltung AG nur zu Informationszwecken erstellt. Sie stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen stellen weder ein Angebot für den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder eine persönliche Empfehlung als Teil einer Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- und Anlageempfehlung („Finanzanalyse“) dar. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und stammen aus oder beruhen (teilweise) auf von uns als vertrauenswürdig erachteten, aber von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Die Plutos Vermögensverwaltung AG übernimmt trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen keine Gewähr. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben die aktuellen Einschätzungen der Plutos Vermögensverwaltung AG zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern können. Diese können daher durch aktuelle Entwicklungen überholt sein oder sich ansonsten geändert haben, ohne dass die bereitgestellten Informationen, Einschätzungen, Meinungsäußerungen oder Darstellungen geändert wurden beziehungsweise werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Diese Informationen inklusive Einschätzungen dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiterverteilt oder veröffentlicht werden, sofern nicht hierfür ausdrücklich durch die Plutos Vermögensverwaltung AG vorgesehen. Jede Haftung für direkte beziehungsweise indirekte Schäden oder Folgeschäden aus Handlungen, die aufgrund von Informationen vorgenommen werden, die in dieser oder einer anderen Dokumentation und/oder Publikation der Plutos Vermögensverwaltung AG enthalten sind, wird abgelehnt.      

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

 

Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) weitestgehend zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).

  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

     

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) an umweltbezogenen, sozialen oder unternehmensbezogenen Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

 

Policy zur Ausübung von Stimmrechten:

„Das Unternehmen Plutos Vermögensverwaltung AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60 ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“
 

Information zur Barrierefreiheit

Nachstehend geben wir die nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Anlage 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) erforderlichen Informationen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über unsere barrierefreie Internetseite zur Verfügung.
  • Wir sind bemüht, die Inhalte dieser Information in einer leicht verständlichen Sprache, zum Beispiel mit so wenigen Abkürzungen wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung, um eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen:
    • serifenlose Schriftart in 16 Pixel Schriftgröße
    • Zeilenhöhe 1,5-fach der Schriftgröße
    • Verlinkungen werden farblich hervorgehoben
    • Überschriften und Zwischenüberschriften zur Strukturierung der zusammengehörigen Inhalte.

Über die folgenden Textlinks können Sie direkt zu den einzelnen Abschnitten innerhalb dieser Information springen:

 

Inhaltsverzeichnis

I. Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
II. Allgemeine Beschreibung und erforderliche Erläuterungen zum Verständnis der Dienstleistungen
III. Beschreibung, wie die Dienstleistungen die gesetzlich erforderlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
IV. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

I. Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB

 

1. Identität und wesentliche Eigenschaften der Dienstleistungen

a) Plutos Vermögensverwaltung AG

Die unter der Webseite https://www.plutos.de/ angebotenen Vermögensverwaltungsdienstleistungen (im Folgenden „Plutos Vermögensverwaltung“) stellen Bankdienstleistungen für Verbraucher nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 BFSG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar und werden von folgendem Unternehmen angeboten:

Firma: Plutos Vermögensverwaltung AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Adresse: Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt, Deutschland
Telefonnummer: +49 69 660 5591-0
E-Mail-Adresse: info@plutos.de  
Webseite: https://www.plutos.de/

b) FondsHub
Auf der digitalen Plattform FondsHub werden ausgewählte Fondsstrategien angeboten. Die dargestellten Fonds sind aktuell Angebote der

Firma: Plutos Vermögensverwaltung AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Adresse: Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt, Deutschland
Telefonnummer: +49 69 660 5591-0
E-Mail-Adresse: info@plutos.de  
Webseite: https://www.plutos.de/

Die Plutos Vermögensverwaltung bietet zukünftig auch anderen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fondsstrategien auf dieser Plattform anzubieten.
Plutos Vermögensverwaltung bietet Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG) an.

 

2. Gesamtpreis

Der Gesamtpreis der Dienstleistungen Plutos Vermögensverwaltung ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.

 

3. Sonstige Informationen

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen Plutos Vermögensverwaltung werden den Kunden vorvertraglich in gesetzlich erforderlichem Umfang und in gesetzlich erforderlicher Form mitgeteilt.

 

II. Allgemeine Beschreibung und erforderliche Erläuterungen zum Verständnis der Dienstleistungen

 

1. Finanzdienstleistung für Verbraucher

Hinsichtlich der Plutos Vermögensverwaltung erbringt Plutos die Finanzdienstleistung Vermögensverwaltung, die im Gesetz als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet wird (§ 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG). Plutos Vermögensverwaltung verfügt dazu (unter anderem) über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und wird von der BaFin beaufsichtigt. Die Erlaubnis von Plutos Vermögensverwaltung kann unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/ eingesehen werden.

Ablauf der Vermögensverwaltung

Im Rahmen der Vermögensverwaltung übernimmt die Plutos Vermögensverwaltung die Anlage und Verwaltung von anvertrautem Kundenvermögen. Die Anlage des Kundenvermögens erfolgt im Rahmen von Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien werden zwischen dem Kunden und der Plutos Vermögensverwaltung im abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten und basieren auf den vorab durch die Plutos Vermögensverwaltung eingeholten Informationen unter anderem über die Anlageziele, die finanziellen Verhältnisse, Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden.

Das Kundenvermögen wird in Finanzinstrumente angelegt (= Portfolio). Das sind z. B. Wertpapiere wie Aktien und Anleihen, Anteile an Investmentfonds und Derivate.

Für die Ausführung der Vermögensverwaltung braucht der Kunde ein Depot und ein Verrechnungskonto. Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. Im Kundendepot werden die Finanzinstrumente verwahrt und verwaltet. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über das Verrechnungskonto werden alle Geldbeträge gebucht.

Bevor Plutos Vermögensverwaltung mit dem Kunden einen Vertrag über eine Vermögensverwaltung abschließt, informiert Plutos Vermögensverwaltung den Kunden, u. a. über die voraussichtlichen Kosten (= ex ante Kosteninformation).
Nach dem Vertragsabschluss sowie der Eröffnung von Depot und Verrechnungskonto stellt der Kunde Geld zur Verfügung. Dann beginnt Plutos Vermögensverwaltung mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handelt Plutos Vermögensverwaltung selbstständig und kauft und verkauft Finanzinstrumente. Dabei gelten die mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.

Der Kunde erhält von Plutos Vermögensverwaltung in vorher vereinbarten Zeiträumen Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. Die Berichte enthalten Informationen zur aktuellen Zusammensetzung und Wertentwicklung des Portfolios (grundsätzlich viermal im Jahr). Zudem erhält der Kunde weitere Berichte, z. B. wenn Wertverluste im Berichtszeitraum eine bestimmte Schwelle überschreiten (in der Regel 10 %), jährlich eine Übersicht über die entstandenen Kosten (= ex post Kosteninformation) und – sofern vereinbart – zu Nachhaltigkeitspräferenzen, die Plutos Vermögensverwaltung bei der Vermögensverwaltung berücksichtigen soll.
Der Kunde kann den Vermögensverwaltungsvertrag jederzeit kündigen, es bestehen keine Kündigungsfristen.
Das hier relevante Geschäftsmodell der Plutos Vermögensverwaltung konzentriert sich auf die Vermögensverwaltung. Alle weiteren der Plutos Vermögensverwaltung erlaubten Dienstleistungen (Anlageberatung, beratungsfreies Geschäft und reines Ausführungsgeschäft) erbringt die Plutos Vermögensverwaltung grundsätzlich nur auf Kundenwunsch.

 

III. Beschreibung, wie die Dienstleistungen die gesetzlich erforderlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 14 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1 Anlage 3 BFSG in Verbindung mit den §§ der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“).

Die Webseiten für Plutos Vermögensverwaltung sind gemäß Kapitel 9 der DIN EN-Norm 301 549, Version 3.2.1, in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C), Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet. Mit Einhaltung der DIN EN-Norm 301 549 durch Plutos Vermögensverwaltung gelten die Barrierefreiheitsanforderungen als erfüllt.

Beispiel für Stand der Technik bei Benutzereingabe: HTML 5 kann das Zahlenfeld für die Eingabe von Ziffern anstelle der virtuellen Tastatur einblenden. Die besseren Eingabemöglichkeiten von HTML 5 sollten daher genutzt werden.
Plutos Vermögensverwaltung konzentriert seine Barrierefreiheitsbemühungen für die angebotenen Dienstleistungen darauf, dass diese für alle Menschen, insbesondere jene mit Behinderungen, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind:

Wahrnehmbarkeit

Durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit möchte Plutos Vermögensverwaltung sicherstellen, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden überhaupt bemerkt werden können. Wichtig ist hier das sog. Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können.

In der Praxis heißt das unter anderem,

  • dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden, damit assistive Technologien diese vorlesen können (zum Beispiel Vorlese-Anwendungen/Screenreader), 
  • dass alle weiteren Website-Elemente wie Suchfelder oder Hinweistexte mit Alternativtexten versehen werden, damit deren Inhalte vorgelesen werden können, 
  • dass Text ausreichend groß dargestellt ist,
  • dass die Zeilenbreite sowie die Zeilenhöhe von Texten vergrößert werden können, damit Menschen mit Beeinträchtigung oder Sehschwäche die Inhalte lesen können,
  • dass der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 beträgt, um die Lesbarkeit zu erhöhen,
  • dass auf sich automatisch bewegende Elemente wie Bild-Galerien oder interaktive Diashows, die verschiedene Inhalte nacheinander anzeigen, verzichtet wird.

Bedienbarkeit

Damit alle Nutzenden mit den Webseiten interagieren können, müssen diese auch für Menschen mit Behinderungen einfach und intuitiv bedienbar sein. Dazu hat Plutos Vermögensverwaltung folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen unserer Website sind vollständig über die Tastatur zugänglich. Dies ist besonders wichtig für Nutzende, die keine Maus verwenden können, also insbesondere Menschen mit motorischer Beeinträchtigung oder Blindheit.
  • Fokus-Indikatoren: Farbliches Hervorheben von aktiven Elementen hilft Nutzenden, die per Tastatur über die Website navigieren.
  • Vermeidung von sich bewegenden Elementen: Plutos Vermögensverwaltung vermeidet die Verwendung von sich bewegenden Elementen. Auf blinkende und blitzende Elemente wird gänzlich verzichtet, um Anfälle für Menschen mit Epilepsie zu vermeiden.
  • Einfache Interaktionen: Klickbare Schaltflächen sind so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen bedient werden können. Außerdem werden die Schaltflächen, die aktuell mit dem Cursor angesteuert werden, sichtbar hervorgehoben.

Verständlichkeit

Die Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein. Und zwar auch dann, wenn sie laut vorgelesen werden.
Daher ist es wichtig, eine möglichst klare und einfache Sprache zu verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereitzustellen bzw. diese zu vermeiden, sodass möglichst viele Personen die Inhalte gut verstehen können.

Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation sowie eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.

Das heißt in der Praxis unter anderem,

dass Schriftgrößen von Überschriften und von diesen untergeordneten Texten sich deutlich unterscheiden und dadurch die inhaltliche Strukturierung deutlich gemacht wird.
dass die Navigation auf unserer Website einheitlich und intuitiv gestaltet ist, sodass Nutzer sich leicht zurechtfinden können.
dass dekorative Elemente, die keinen Mehrwert bieten, für Screenreader ausgeblendet werden, um den zuhörenden Personen einen Fokus auf den wesentlichen Inhalt zu ermöglichen.
Robustheit

Die Robustheit bedeutet, dass die bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Anwendungen (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader) möglichst kompatibel sind. Das bedeutet im Detail:

  • Kompatibilität mit verschiedenen Browsern: Unsere Website ist mit den gängigsten Webbrowsern kompatibel, einschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Microsoft Edge. Wir testen regelmäßig, um sicherzustellen, dass alle Funktionen korrekt dargestellt werden.
  • Responsive Design: Unsere Webseite passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen und Gerätetypen an. Das funktioniert für Desktop-Computer, Tablets und Smartphones.
  • Korrekte Syntax im Code: Wir achten darauf, dass der HTML-, CSS- und JavaScript-Code unserer Website korrekt und valide ist. Dies hilft, die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien zu gewährleisten, und reduziert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.


IV. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)

Magdeburg
Sachsen-Anhalt
mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
0391 567 4530
Sie können sich auch direkt bei uns melden:
Plutos Vermögensverwaltung AG
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt
compliance@plutos.de 
+49 69 660 5591-0

Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen inklusive Einschätzungen (im Folgenden auch „Informationen“ genannt) wurden von der Plutos Vermögensverwaltung AG nur zu Informationszwecken erstellt. Sie stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen stellen weder ein Angebot für den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder eine persönliche Empfehlung als Teil einer Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- und Anlageempfehlung („Finanzanalyse“) dar. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und stammen aus oder beruhen (teilweise) auf von uns als vertrauenswürdig erachteten, aber von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Die Plutos Vermögensverwaltung AG übernimmt trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen keine Gewähr. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben die aktuellen Einschätzungen der Plutos Vermögensverwaltung AG zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern können. Diese können daher durch aktuelle Entwicklungen überholt sein oder sich ansonsten geändert haben, ohne dass die bereitgestellten Informationen, Einschätzungen, Meinungsäußerungen oder Darstellungen geändert wurden beziehungsweise werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Diese Informationen inklusive Einschätzungen dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiterverteilt oder veröffentlicht werden, sofern nicht hierfür ausdrücklich durch die Plutos Vermögensverwaltung AG vorgesehen. Jede Haftung für direkte beziehungsweise indirekte Schäden oder Folgeschäden aus Handlungen, die aufgrund von Informationen vorgenommen werden, die in dieser oder einer anderen Dokumentation und/oder Publikation der Plutos Vermögensverwaltung AG enthalten sind, wird abgelehnt.      

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

 

Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) weitestgehend zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).

  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

     

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) an umweltbezogenen, sozialen oder unternehmensbezogenen Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

 

Policy zur Ausübung von Stimmrechten:

„Das Unternehmen Plutos Vermögensverwaltung AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60 ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“

 

Reklamationen und Beschwerden

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns schriftlich, per Fax oder E-Mail mitteilen. Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.

Zeiträume für die Bearbeitung

Ihres Anliegens: Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.
So dann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.
Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden.
 
Schlichtungsstelle des VuV
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
http://vuv-ombudsstelle.de/
 
Ansprechpartner
Thorsten Fladerer, thorsten.fladerer@plutos.de